Arbeitsgrundlage

Gemeinsame Erklärung der Mitglieder des
NRW-Netzwerkes gegen Diskriminierun
g, ADBs für NRW!
Düsseldorf, 05. März 2014

Das NRW-Netzwerk gegen Diskriminierung ‚ADBs für NRW!‘ setzt sich aus Einrichtungen und Organisationen zusammen, die gegen Diskriminierung und Rassismus in Nordrhein-Westfalen arbeiten und bereits Antidiskriminierungsberatung betreiben oder aufbauen wollen.

Die Zusammenarbeit im Netzwerk fußt auf einer gemeinsamen Arbeitsdefinition von Diskriminierung:

Diskriminierung ist eine Ausgrenzung, die in allen Lebensbereiche eines Menschen oder Menschengruppen eingreift. Sie betrifft das soziale, kulturelle, politische, wirtschaftliche und öffentliche Leben. Diskriminierung findet auf individueller, struktureller und institutioneller Ebene statt.

Diskriminierung trifft Menschen u. a. aufgrund

  • der ethnischen Herkunft, Nationalität,
  • der Sprache, des Aufenthaltsstatus,
  • der Hautfarbe oder der äußeren Erscheinung,
  • des Geschlechts,
  • des Alters,
  • der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung,
  • der sexuellen Identität
  • der Behinderung
  • im Weiteren aufgrund des Familienstandes oder sozialen Status

Diskriminierung trifft Menschen häufig aufgrund zugeschriebener „Merkmale“.

Diskriminierung hat zur Folge dass,

  • Chancengleichheit vereitelt wird,
  • die Grundfreiheiten beschnitten werden,
  • die Menschenrechte beeinträchtigt werden und
  • die gleichberechtigte Teilhabe im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens verweigert wird.

 

Zielstellung des Netzwerkes ist der Ausbau der Antidiskriminierungsberatung in NRW. Das Empowerment, also die Aktivierung und Stärkung von Diskriminierung Betroffener bilden dabei einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit des Netzwerkes. Das Netzwerk will die Themen Antidiskriminierung und Antirassismus auf der fachlichen wie politischen Ebene in NRW stärken.

Das Netzwerk ist tätig

  • im fachlichen Austausch und der gegenseitigen Unterstützung der Netzwerkmitglieder untereinander
  • in der gemeinsamen Bearbeitung von Diskriminierungsfällen und Entwicklung gemeinsamer Strategien und Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung
  • in der Öffentlichkeitsarbeit für die Antidiskriminierungsaktivitäten des Netzwerkes und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit für die Antidiskriminierungsarbeit
  • in der fachlichen und politischen Vorbereitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Bedingung für die Mitgliedschaft im Netzwerk ist die Anerkennung dieser gemeinsamen Erklärung des Netzwerkes. Neue Mitglieder werden per Beschluss auf den Netzwerktreffen aufgenommen. Für Entscheidungen im Netzwerk wird das Konsensprinzip angestrebt, ansonsten gilt eine 2/3-Mehrheit.