Anhörungen im Landtag zum Integrationsplan für NRW

Zum Integrationsplan der Regierungsfraktionen fanden am 26.4. im Hauptausschuss und am 27.04. im Integrations- und Sozialausschuss des Landtages Sachverständigenanhörungen statt. Die Träger der landesgeförderten Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit waren bei beiden Termin und Vertreter des ÖgG/ ADB beim Hausausschuss vertreten. In der Stellungnahme der Träger Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit wird konkret gefordert, den Diskriminierungsschutz für Geflüchtete zu stärken, was insbesondere Empowerment für Geflüchtete, sich gegen Rassismus zur Wehr setzen zu können Landesantidiskriminierungsregelungen insbesondere im Schulbereich, den sofortigen Zugang zu Schulplätzen für geflüchtete Kinder sowie Antidiskriminierungsmaßnahmen bei der Landespolizei einschließt. Außerdem wird der Ansatz des Integrationsplanes kritisiert, der ein defizitäres Bild von Einwander_innen, sowie ein defizitäres Bild von Einwanderung als Problem und Integration vornehmlich als eine Bringschuld der neu Hinzukommenden verfestigt. Auf der anderen Seite wird ein Bild von den Menschen, die neu nach Deutschland kommen, gezeichnet, welches diese Menschen unter den Verdacht stellt, diese Werte und Normen abzulehnen oder nicht zu kennen. Das Hauptaugenmerk wird daher auf Integrationsmaßnahmen gelegt, die nur diese Menschen in den Blick nimmt, anstatt die Gesamtgesellschaft in die Pflicht zu nehmen. Eine Kultur der Gleichbehandlung und des Respekts zu schaffen, sollte jedoch vorrangiges Ziel eines Integrationsplanes sein. Weitere Informationen: Die vollständige Stellungnahme der Träger Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit Informationen zu den Anhörungen im Hauptausschuss und im Integrations- und Sozialauschuss

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