Erstes OLG-Urteil wegen Diskriminierung beim Diskothekeneinlass

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute über einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden und dem Kläger eine Entschädigung von 900 - € für eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung zugesprochen, da ihm wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wurde.

Zur Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 12.12.2011