Fünfter Bericht über Deutschland

  Am 25. Februar 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ihren fünften Bericht zu Deutschland. Er stellt Deutschland im Kampf gegen Rassismus ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Es gibt zwar positive Entwicklungen aber die Mängelliste ist lang: Es fehlt den Opfern von rassistischen Taten oder von Rassendiskriminierung an Unterstützung seitens der staatlichen Stellen, z. B. aufgrund von Racial Profiling Der ADS und den Fachorganen der Bundesländer fehlt es an den erforderlichen Ressourcen, um in ganz Deutschland wirksam zu agieren, und die meisten Bundesländer haben kein Fachorgan. Der Aktionsplan gegen Rassismus wurde seit 2008 nicht aktualisiert. Das rassistische Motiv wurde nicht als strafverschärfender Umstand in das Strafgesetz aufgenommen. Diese Ineffektivität wurde durch die Versäumnisse bei den Ermittlungen über die Morde unterstrichen, die vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) begangen wurden. Ein rassistisches Motiv wird nur in einer verschwindend geringen Zahl von Urteilen angeführt Seine Empfehlungen (u.a.): Verbot des Racial Profiling Haushaltsmittel der ADS aufstocken Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus überarbeiten Pressemitteilung und Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) sowie der Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte können hier abgerufen werden: http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/Library/PressReleases/152-2014_02_25_Germany_de.asp#TopOfPage http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/news/meldung/article/test.html

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