6 Jahre AGG: Die Reichweite des Allg. Gleichbehandlungsgesetzes ist begrenzt & es fehlt an Unterstützung für Betroffene

Ein Blick in die Falldokumentation 2011 des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) zeigt: von knapp 450 Beratungsfällen, die Mitgliedsorganisationen, mehrheitlich nichtstaatliche Antidiskriminierungsbüros, dokumentiert haben, führten 20 zu einer Klage wegen Diskriminierung. Die zahlreichen Hürden für Betroffene, das AGG zur Durchsetzung ihres Rechts auf Nichtdiskriminierung zu nutzen, sind in den letzten Jahren unverändert geblieben: Das Gesetz ist noch immer zu wenig bekannt, die Fristen sind zu kurz, die Beweislast ist zu hoch und es fehlt ein Verbandsklagerecht. (siehe: Stellungnahme des advd zum einjährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)...


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Fallsammlung

Einen Einblick in den Beratungsalltag der Mitgliedsorganisationen gibt die beigefügte Fallsammlung. Beschrieben ist eine Auswahl von Diskriminierungsfällen, die zu Klagen nach dem AGG geführt haben und Fälle, in denen eine außergerichtliche Lösungsstrategie genutzt wurde.

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