Oberverwaltungsgericht RLP erklärt die polizeiliche Kontrolle einer Schwarzen Familie in einem ...

Im Januar 2014 wurde ausschließlich eine Schwarze Familie im Regionalzug von Mainz nach Koblenz von zwei Beamten aufgefordert, die Ausweise vorzuzeigen, und es wurde direkt telefonisch ein Datenabgleich durchgeführt. Jetzt erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die polizeiliche Kontrolle in Anknüpfung an die Hautfarbe und damit auch der darauffolgende Datenabgleich als Verstoß des Diskriminierungsverbots und somit für rechtswidrig Details finden sie hier.

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